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Hinweise

Es besteht kein Anspruch auf Übernahme meines Falles. Ein Beratungsvertrag wird erst nach Durchführung eines Erstgesprächs in schriftlicher Form abgeschlossen.

Eine Haftung der Berater für Beratungsfehler und Fristversäumnis ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Sollten bis zur Unterzeichnung eines schriftlichen Beratungsvertrages Fristen ablaufen, übernimmt die Studentische Rechtsberatung keine Haftung. Nach Unterzeichnung des Beratungsvertrages gilt die dort vereinbarte Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Sie besitzen kein Zeugnisverweigerungsrecht und können unter Umständen verpflichtet sein, Straftaten bei Kenntniserlangung zur Anzeige zu bringen.

Diese Daten werden vertraulich behandelt, eine Weitergabe an Dritte, die nicht am Projekt beteiligt sind, ist ausgeschlossen.